Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gem. § 1 Abs. 2 GrEStG.
Mit Mietvertrag vom 07.07./15.07.1997 mietete die Klägerin den näher bezeichneten Grundbesitz "H-Straße 1, "E-Stadt", mit allen Bestandteilen von der "X" Beteiligungs GmbH & Co. Vermietungs KG (nachfolgend "X"). Das Mietverhältnis sollte zum 01.06.1997 beginnen und zum 31.12.2019 beendet sein.
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