FG Berlin - Urteil vom 23.07.2002
1 K 1358/99
Normen:
GrEStG § 1 ; GrEStG § 1 Abs. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1473

Grunderwerbsteuer wegen Gesellschafterbeitritt

FG Berlin, Urteil vom 23.07.2002 - Aktenzeichen 1 K 1358/99

DRsp Nr. 2002/18011

Grunderwerbsteuer wegen Gesellschafterbeitritt

Der Beitritt eines Gesellschafters zu einer Grundstücks-Personengesellschaft löst gem. § 1 Abs. 2a GrEStG Grunderwerbsteuer aus, wenn der eintretende Gesellschafter 99,58 v. H. des Gesamthandsvermögens übernimmt und damit die gesetzlich vorgesehene Mindestgrenze von 95 v. H. überschritten wird.

Normenkette:

GrEStG § 1 ; GrEStG § 1 Abs. 2a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte zu Recht den Beitritt des Gesellschafters E. nach § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG - der Besteuerung unterworfen hat.