BFH - Urteil vom 24.04.2013
II R 32/11
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 25.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2832/10

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der Einräumung der Verwertungsbefugnis an Grundstücken

BFH, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen II R 32/11

DRsp Nr. 2013/20781

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der Einräumung der Verwertungsbefugnis an Grundstücken

Nach § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch solche Rechtsvorgänge, die es dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks für eigene Rechnung nutzbar zu machen. Einwirkungsmöglichkeiten eines Gesellschafters auf Gesellschaftsebene ohne konkreten Grundstücksbezug reichen dafür nicht aus.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2;

Gründe

I.