Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. Januar 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein Landkreis.
Im Jahr 1992 hatte er eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (A–GmbH) gegründet. An dieser war er zu mehr als 75 % beteiligt. Weitere Gesellschafter waren ein evangelisches Dekanat sowie mehrere Gemeinden. Die A–GmbH wurde im Bereich der Asyl-, Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe tätig (Entwicklung und Bereitstellung besonderer Angebote zur Beratung und Betreuung sowie Bereitstellung von Wohnraum für den betroffenen Personenkreis). Der Kläger (Kostenträger) hatte ihr die Aufgabe übertragen, die Grundversorgung von Asylbewerbern sicherzustellen.
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