BFH - Urteil vom 03.06.2014
II R 1/13
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 1; GrEStG § 6 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 28.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2285/09

Grunderwerbsteuerliche Behandlung eines Gesellschafterwechsels bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung bei einer Gesellschafterin

BFH, Urteil vom 03.06.2014 - Aktenzeichen II R 1/13

DRsp Nr. 2014/11742

Grunderwerbsteuerliche Behandlung eines Gesellschafterwechsels bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung bei einer Gesellschafterin

1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG ist auch dann erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf eine andere Personengesellschaft übergeht, an deren Vermögen der Alleingesellschafter der GmbH zu 100 % beteiligt ist.2. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Steuer nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG sind in einem solchen Fall nicht erfüllt.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 1; GrEStG § 6 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, war im Jahr 2005 Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter lagen. Ihre Geschäftsleitung befand sich im Bezirk des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--). An ihrem Vermögen war im Innenverhältnis allein ihre einzige Kommanditistin, die ... GmbH (GmbH 1) beteiligt. Das Stammkapital ihrer Komplementär-GmbH (GmbH 2) wurde ebenfalls von der GmbH 1 gehalten. Alleiniger Gesellschafter der GmbH 1 war A. Diese Beteiligungsverhältnisse bestanden bereits seit dem Jahr 1998.