Streitig ist, ob der Eigentumsübergang an Grundstücken im Rahmen des gesetzlichen Vermögensübergangs gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Eintritt des Sicherungsfalls von einer Unterstützungskasse auf den Träger der Insolvenzsicherung der Grunderwerbsteuer unterliegt.
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