1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Grundstückserwerbe der Kläger im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung von der Grunderwerbsteuer befreit sind.
Mit notariell beurkundetem städtebaulichem Vertrag vom 28. Juli 2005 erwarben die Kläger zum Miteigentum zu gleichen Teilen Grundstücke von der Gemeinde A. Im Gegenzug übertrugen die Kläger diverse Teilflächen ihnen gehörender Grundstücke auf die Gemeinde A. Der Erwerb erfolgte jeweils im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung. Die Kläger erwarben eine Teilfläche von ca. 3.486 qm aus der FlNr. 181/209, eine Teilfläche von ca. 459 qm aus FlNr. 180, sowie eine Teilfläche von 473 qm aus FlNr. 180/2 in B, A.
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