I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalanlagegesellschaft den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erfüllt.
Die Klägerin, die damals unter der Bezeichnung "D GmbH" firmierte, erwarb mit notariell beurkundetem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 28.12.1994 (Urkundenrolle 1994/232 des Notars) von der A-Bank sämtliche Anteile an der Grundstücks Investment GmbH (nachfolgend B-GmbH). Wegen der Einzelheiten der Vereinbarung wird auf die in den Grunderwerbsteuerakten enthaltene Ablichtung des Übertragungsvertrages Bezug genommen.
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