FG Niedersachsen - Urteil vom 12.03.2020
7 K 263/19
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a;

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Übertragung eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2020 - Aktenzeichen 7 K 263/19

DRsp Nr. 2021/12850

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Übertragung eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandverhältnisses vom Treugeber auf den Treunehmer der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Die Klägerin, eine GmbH & Co KG, erwarb durch notariell beurkundetem Kaufvertrag vom ... 2018 das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück X zu einem Kaufpreis von .. €.