BFH - Urteil vom 19.06.2013
II R 3/12
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 8; GrEStG § 9;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 417/10

Grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung des Abschlusses eines Werkvertrages zur Bebauung eines zuvor erworbenen Grundstücks

BFH, Urteil vom 19.06.2013 - Aktenzeichen II R 3/12

DRsp Nr. 2013/21442

Grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung des Abschlusses eines Werkvertrages zur Bebauung eines zuvor erworbenen Grundstücks

Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u.a. vor, wenn die Personen durch ihr abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss des Grundstückskaufvertrags und der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken, ohne dass dies für den Erwerber erkennbar sein muss.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 8; GrEStG § 9;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 21. März 2005 von der B-Bank ein näher bezeichnetes unbebautes Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 24.750 €. Das Geschäft wurde von der B-GmbH vermittelt, einer Immobiliengesellschaft mehrerer Banken, u.a. der Verkäuferin.