BFH - Beschluss vom 21.06.2005
X B 72/05
Normen:
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; FGO § 69 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1490
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 14.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 420/04

Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides

BFH, Beschluss vom 21.06.2005 - Aktenzeichen X B 72/05

DRsp Nr. 2005/10515

Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides

1. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob das Schreiben eines Feststellungs-FA, das das Wohnsitz-FA über die Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides informiert, als Grundlagenbescheid i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu betrachten ist.2. Die schriftliche Mitteilung des FA, ein Bescheid sei unwirksam, hat nur deklaratorischen Charakter und ist lediglich als Äußerung einer Rechtsansicht zu verstehen (Anschluss an BFH-Urt. v. 15.11.1991 - VI R 81/89, BStBl II 1992, 224).

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; FGO § 69 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute und werden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.