1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 20. April 2010 (Urkundsnr. S 0630 des Notars …) schenkten … Eltern ihre Miteigentumsanteile zu jeweils ½ am Grundstück …, das mit einer Doppelhaushälfte bebaut ist, ihrem Sohn zu dessen Alleineigentum. Die Vertragsparteien erklärten die Auflassung, deren Eintragung die Eltern bewilligten. Auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung wurde verzichtet. Im Übrigen nimmt der Senat auf diese Urkunde Bezug (Bl. 9 bis 12 der Behördenakte).
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