I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Aufteilungsbescheids nach Zusammenveranlagung der Ehegatten.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte mit Bescheid vom 2. April 2007 die Einkommensteuer des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) und dessen mit ihm zusammen veranlagten Ehefrau, der Beigeladenen, auf 13.320 € zuzüglich Annexsteuern fest. Unter Berücksichtigung der schon abgeführten Lohnsteuer verblieben 932 € Einkommensteuer zuzüglich Annexsteuern als Zahlbetrag. Nachdem der Kläger darauf am 30. Mai 2007 einen Teilbetrag entrichtet hatte und der Restbetrag von 486 € angemahnt worden war, beantragte die Beigeladene am 7. Juni 2007 die Aufteilung der rückständigen Steuern.
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