I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist seit 2002 an Multipler Sklerose erkrankt und bezieht aus einer privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsrente von 511,29 € monatlich. Voraussetzung hierfür ist nach dem Versicherungsvertrag, dass eine Krankheit zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 % führt. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erfasste die Rentenzahlungen mit ihrem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte. Erstmals im Klageverfahren behauptete die Klägerin, die Rente decke ausschließlich ihren krankheitsbedingten Mehrbedarf ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|