I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) errichtete im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft (BHG) vier Eigentumswohnungen, die Ende 1982 fertiggestellt wurden und die er an einen gewerblichen Zwischenvermieter vermietete. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erkannte das Zwischenmietverhältnis steuerlich nicht an. Einspruch und Klage des Klägers blieben ohne Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- vom 2. Oktober 1991).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|