Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel
BFH, Beschluß vom 05.07.2000 - Aktenzeichen XI B 152/99
DRsp Nr. 2000/8385
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und an die Rüge der Divergenz.2. Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre.