BFH - Beschluß vom 05.07.2000
XI B 152/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1492

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel

BFH, Beschluß vom 05.07.2000 - Aktenzeichen XI B 152/99

DRsp Nr. 2000/8385

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und an die Rüge der Divergenz. 2. Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe: