Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung
BFH, Beschluß vom 31.03.1999 - Aktenzeichen VII B 110/98
DRsp Nr. 1999/8642
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung
Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um die Zulässigkeit und den Inhalt einer tatsächlichen Verständigung geht.