BFH - Beschluß vom 31.03.1999
VII B 110/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1598

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung

BFH, Beschluß vom 31.03.1999 - Aktenzeichen VII B 110/98

DRsp Nr. 1999/8642

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; tatsächliche Verständigung

Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um die Zulässigkeit und den Inhalt einer tatsächlichen Verständigung geht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe: