BFH - Beschluß vom 04.02.2000
II B 108/99
Normen:
FGO § 40 Abs. 2, § 65 Abs. 1, § 76 Abs. 1, § 110 Abs. 1, § 115 Abs. 3, § 126 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 875

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erfolgsaussichten einer Revision

BFH, Beschluß vom 04.02.2000 - Aktenzeichen II B 108/99

DRsp Nr. 2001/13301

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erfolgsaussichten einer Revision

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. 2. Bei der Prüfung, ob eine Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist, können im Interesse der Prozessökonomie die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO berücksichtigt werden (Anschluss an BFH-Beschl. v. 29.07.1994 - VIII B 71/93, BFH/NV 1995, 118).

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2, § 65 Abs. 1, § 76 Abs. 1, § 110 Abs. 1, § 115 Abs. 3, § 126 Abs. 4;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 875