Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erfolgsaussichten einer Revision
BFH, Beschluß vom 04.02.2000 - Aktenzeichen II B 108/99
DRsp Nr. 2001/13301
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erfolgsaussichten einer Revision
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs.2. Bei der Prüfung, ob eine Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist, können im Interesse der Prozessökonomie die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4FGO berücksichtigt werden (Anschluss an BFH-Beschl. v. 29.07.1994 - VIII B 71/93, BFH/NV 1995, 118).