I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) beansprucht die von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) in dem angefochtenen Abrechnungsbescheid auf sie und ihren Ehemann, dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), mit dem sie in den Streitjahren zusammenveranlagt worden ist, aufgeteilten, überzahlten Einkommensteuerbeträge für sich allein.
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