Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist durch Umwandlung aus einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (
Im Dezember 1995 beantragte die Marktbeteiligte u.A. im Namen der Klägerin die Erstattung der Abgaben, was das HZA mit Bescheid vom 22. Juli 1999 ablehnte.
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