Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Erbbaurecht, das für ein bisher zu Schulzwecken genutztes Grundstück bestellt worden ist und nunmehr von dem Erbbauberechtigten im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (im Folgenden auch: ÖPP) zum weiteren Betrieb einer Schule an den Träger vermietet wird, von der Grundsteuer befreit ist. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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