Der Antragsteller begehrt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1995 vom 25. November 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 2001. Dieser Einkommensteuerbescheid ist Gegenstand der Anfechtungsklage des Klägers in dem Verfahren 5 K 2028/01. Streitgegenstand ist die Frage, ob Einkünfte des Antragstellers aus der Veräußerung eines Grundstücks der Einkunftsart "Gewerbebetrieb" oder "Vermietung und Verpachtung" zuzuordnen sind.
Wie der genannten Einspruchsentscheidung und den Betriebsprüfungsberichten des Finanzamtes ... vom 7. 1. 1983, vom 8. 7. 1988 (Lohnsteueraußenprüfung), vom 25. 1. 1990 (für die Zeiträume 1986 bis 1988 / 1989) und vom 21. 9. 1999 (für die Zeiträume 1994 bis 1996) zu entnehmen ist, erzielte der Kläger (mindestens) ab Anfang der 80er Jahre Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Tätigkeit wurde in der Rubrik "Gewerbezweig oder Beruf" wie folgt bezeichnet:
"Bausparkassenvertreter" (Prüfungsbericht vom 7. 1. 1983),
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