BFH - Beschluss vom 04.05.2011
VIII B 143/10
Normen:
EStG a.F. § 3c Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 26.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1696/09

Grundstücksbezogener Aufwand eines GmbH-Gesellschafters aus Vermietung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

BFH, Beschluss vom 04.05.2011 - Aktenzeichen VIII B 143/10

DRsp Nr. 2011/10736

Grundstücksbezogener Aufwand eines GmbH-Gesellschafters aus Vermietung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

1. NV: Die (behauptete) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen begründet keine Divergenz. 2. NV: Bei mietfreier Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH können grundstücksbezogene Aufwendungen Werbungskosten des überlassenden Gesellschafters bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen sein; dabei bleibt überquotaler Aufwand, der durch den privaten Grund einer Angehörigenbegünstigung mit verursacht ist, außer Betracht.

Normenkette:

EStG a.F. § 3c Abs. 2;

Gründe

I.