Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21. Oktober 1993 erwarben der A. und der B. als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts" das Grundstück C. Straße 108 in Berlin-... vom Verkäufer zu einem Kaufpreis von 400.000,00 DM. In § 6 des Vertrags (Urkundenrolle Nr. ... des Notars D. war geregelt, dass sich Verkäufer und Käufer darüber einig waren, dass das Eigentum auf die Käufer als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts übergehe. Dementsprechend bewilligten und beantragten sie die Eintragungen der Rechtsänderungen in das Grundbuch. Daraufhin erging ein - nach Aktenlage bestandskräftig gewordener - Grunderwerbsteuerbescheid gegenüber der GbR A/B (vom ...) .
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