FG München - Urteil vom 07.11.2003
8 K 522/01
Normen:
EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 § 13 § 52 Abs. 15 ;
Fundstellen:
DB 2005, 2372
DStRE 2006, 655
EFG 2005, 1527

Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

FG München, Urteil vom 07.11.2003 - Aktenzeichen 8 K 522/01

DRsp Nr. 2005/12734

Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

Beginnt der als Betriebsnachfolger vorgesehene Sohn auf einem zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Eltern gehörenden Grundstück vor der Hofübergabe mit dem Bau eines zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmten Einfamilienhauses, so führt dies bei den Eltern zum Zeitpunkt des Baubeginns zu einer steuerpflichtigen Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (hier: keine Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 EStG).

Normenkette:

EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 § 13 § 52 Abs. 15 ;

Tatbestand:

I.