BFH - Urteil vom 08.05.2001
IX R 63/98
Normen:
BGB § 1093 ; EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 255 ;

Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

BFH, Urteil vom 08.05.2001 - Aktenzeichen IX R 63/98

DRsp Nr. 2001/11014

Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

1. Erwirbt ein Stpfl. ein Wohn- und Geschäftsgrundstück ohne Entrichtung eines Kaufpreises aber gegen die Verpflichtung, das Gebäude grundlegend zu sanieren und den Voreigentümern ein Wohnungsrecht an einer noch zu schaffenden Wohnung einzuräumen, so nutzen die Voreigentümer die ihnen vorbehaltene Wohnung aufgrund eines eigenen, bei der Eigentumsübertragung vorbehaltenen Nutzungsrechtes. 2. Hinsichtlich der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung erzielt der Erwerber keine Einkünfte aus VuV. 3. Die Kosten der Sanierung der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung sind AK i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB; die Sanierungskosten für die nicht wohnungsrecht belasteten Gebäudeteile können sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen darstellen.

Normenkette:

BGB § 1093 ; EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 255 ;

Gründe: