FG Niedersachsen - Urteil vom 05.05.1997
XIII 525/93
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;

Grundstückserwerb; Wiederkehrende Zahlungen; Dauernde Last; Leibrente; Versorgungsvertrag; Hofübergabe - Grundstückserwerb gegen wiederkehrende Zahlungen; Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.05.1997 - Aktenzeichen XIII 525/93

DRsp Nr. 2003/17377

Grundstückserwerb; Wiederkehrende Zahlungen; Dauernde Last; Leibrente; Versorgungsvertrag; Hofübergabe - Grundstückserwerb gegen wiederkehrende Zahlungen; Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

1. Bei einer Vermögensübergabe nach Art. einer Hof- und Geschäftsübergabe entspricht die Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen dem Vertragsinhalt. 2. Ein typischer Versorgungsvertrag nach Art. einer Hof- und Geschäftsübergabe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit überlassen wird. Diese Charakterisierung wurde im Wesentlichen durch das bürgerlich-rechtliche Altenteil geprägt. 3. Im Falle der ausschließlichen Übertragung von Grundvermögen ist eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit nur gegeben, wenn das Vermögen Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts in ausreichender Höhe abwirft oder abwerfen kann.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob wiederkehrende Zahlungen an die Übergeberin im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages in voller Höhe als dauernde Last oder nur als Leibrente mit dem Ertragsanteil abzugsfähig sind. Streitjahre sind 1991 und 1992.