BFH - Beschluß vom 18.05.1999
II B 104/98
Normen:
AO § 42 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1640

Grundstücksgesellschaft, Wechsel im Gesellschafterbestand

BFH, Beschluß vom 18.05.1999 - Aktenzeichen II B 104/98

DRsp Nr. 1999/8626

Grundstücksgesellschaft, Wechsel im Gesellschafterbestand

Bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kann gegen die Heranziehung einer nur grundbesitzhaltenden PersG zur GrESt nicht angewendet werden, man sei zur Vermeidung bestimmter zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Folgen zu der gewählten Gestaltung gezwungen gewesen.

Normenkette:

AO § 42 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 28. Juli 1996 erwarben die Testamentsvollstrecker E, J und S als Treuhänder für die Mitglieder einer Erbengemeinschaft jeweils Anteile an der 1993 gegründeten Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer BGB -Gesellschaft, zum Preis von insgesamt 14 350 000 DM. Zusammen ergab sich daraus ein vollständiger Wechsel im Gesellschafterbestand der Klägerin. Ihr Vermögen umfaßte ausschließlich das Grundstück A, neue Bundesländer, dessen aufstehendes Gebäude bis Mitte 1996 von ihr grundlegend saniert und umgestaltet worden war.