FG Niedersachsen - Urteil vom 09.01.2001
7 K 303/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 303

Grundstückshandel; Unternehmerische Wertschöpfung; Supermarkterrichtung - Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, die zunächst vermietet und anschließend an die jeweiligen Mieter veräußert werden

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2001 - Aktenzeichen 7 K 303/97

DRsp Nr. 2003/659

Grundstückshandel; Unternehmerische Wertschöpfung; Supermarkterrichtung - Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, die zunächst vermietet und anschließend an die jeweiligen Mieter veräußert werden

1. Die Gewerblichkeit kann sich auch aus der unternehmerischen Wertschöpfung für Zwecke der Veräußerung ergeben. Die Errichtung von gewerblich genutzten Gebäuden zum Zwecke der Veräußerung entspricht dem Bild des typischen produzierenden Unternehmers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt. 2. Die Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, die zunächst vermietet aber anschließend an die jeweiligen Mieter veräußert werden, indiziert einen gewerblichen Grundstückshandel.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute. Sie werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. In Streit steht, ob der Kläger im Streitjahr einen Gewinn aus gewerblichem Grundstückshandel erzielt hat.