FG Nürnberg - Urteil vom 31.07.2002
IV 162/01
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 117

Grundstückskauf mit hinausgeschobener Wirksamkeit

FG Nürnberg, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen IV 162/01

DRsp Nr. 2003/707

Grundstückskauf mit hinausgeschobener Wirksamkeit

Auch wenn die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrags hinausgeschoben und damit aufschiebend befristet ist, entsteht die Grunderwerbsteuer bereits mit Abschluss des Grundstückskaufvertrags. § 14 Nr. 1 GrEStG erfasst nicht Rechtsgeschäfte, die unter einer aufschiebenden Befristung abgeschlossen werden.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 14 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob durch einen notarielle beurkundeten Grundstückskaufvertrag, der erst nach einem vorausgehenden Mietzeitraum wirksam werden soll, bereits vor Ablauf der Mietzeit Grunderwerbsteuer entsteht.