FG Düsseldorf vom 13.03.2001
3 K 1685/96 GE
Fundstellen:
EFG 2001, 1064

Grundstückskauf und Robbausatz als einheitliches Vertragswerk

FG Düsseldorf, vom 13.03.2001 - Aktenzeichen 3 K 1685/96 GE

DRsp Nr. 2002/2380

Grundstückskauf und Robbausatz als einheitliches Vertragswerk

Zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage können auch die an einen Dritten geleisteten Zahlungen gehören, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs aufgrund des Geschehensablaufs in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei ist. Das gilt auch, wenn der Dritte nur einen Bausatz für den Rohbau einschließlich der Pläne liefert und der Steuerpflichtige das Haus im Übrigen weitgehend selbst errichtet.

Für die Praxis: