FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18.07.2000 - Aktenzeichen II 388/99
DRsp Nr. 2001/1666
Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber
Ein Grundstückskaufvertrag mit einem mittellosen Erwerber, bei dem der Verkäufer zur Finanzierung des "Kaufpreises" gezwungen ist, den Kreditvertrag mit abzuschließen und auch die Kreditkosten selbst zu tragen, stellt sich als verschleierte Schenkung und damit als Umgehungsgeschäft im Sinne von § 42AO dar.