FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 18.07.2000
II 388/99
Normen:
AO § 42 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 6 ;

Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18.07.2000 - Aktenzeichen II 388/99

DRsp Nr. 2001/1666

Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

Ein Grundstückskaufvertrag mit einem mittellosen Erwerber, bei dem der Verkäufer zur Finanzierung des "Kaufpreises" gezwungen ist, den Kreditvertrag mit abzuschließen und auch die Kreditkosten selbst zu tragen, stellt sich als verschleierte Schenkung und damit als Umgehungsgeschäft im Sinne von § 42 AO dar.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 6 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Abzugsbeträge gemäß § 10 e Abs. 1 und 6 EStG zustehen.