Grundstückskaufvertrag unter aufschiebender Befristung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 4 K 2246/99
DRsp Nr. 2001/2464
Grundstückskaufvertrag unter aufschiebender Befristung
Die aufschiebende Befristung (§ 163BGB) eines Grundstückskaufvertrages steht grunderwerbsteuerrechtlich nicht einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 14 Nr. 1 GrEStG gleich. Die Steuer entsteht bereits mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages und nicht erst mit dem Eintritt des Anfangstermins.