FG Niedersachsen - Urteil vom 18.02.1999
V (VIII) 418/97
Fundstellen:
EFG 1999, 1009

Grundstückstauschgeschäfte außerhalb der gesetzlichen Umlegungsverfahren sind nach allgemeinen Tauschgrundsätzen zu behandeln

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen V (VIII) 418/97

DRsp Nr. 1999/10531

Grundstückstauschgeschäfte außerhalb der gesetzlichen Umlegungsverfahren sind nach allgemeinen Tauschgrundsätzen zu behandeln

1. Grundstückstauschgeschäfte außerhalb der gesetzlichen Umlegungsverfahren sind nach allgemeinen Tauschgrundsätzen zu behandeln. 2. Für den Grundstückstausch können die Grundsätze des gesetzlichen Umlegungsverfahrens bereits deshalb nicht herangezogen werden, weil die öffentlichen rechtlichen Zwangsverfahren eng auszulegen sind. 3. Der freiwillige Tausch von Grundstücken ist eine Veräußerung im Sinne des § 6 b EStG, so daß dafür die Vergünstigungen gem. §§ 6 c und 6 b EStG in Anspruch genommen worden können.

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Entnahmegewinn in Höhe von 51.863 DM bei den Einkünften aus Land und Forstwirtschaft im Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992. Die Klägerin ist Land- und Forstwirtin. Sie ist Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes. Im oben genannten Wirtschaftsjahr hatte dieser den Gewinn aus Land und Forstwirtschaft nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Ab dem 1. Juli 1992 erfolgte die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Am 30. Dezember 1991 schlossen der verstorbene Ehemann der Klägerin und die Stadt einen Grundstückskaufvertrag, in dem sie folgendes vereinbarten:

"§ 1

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