FG Düsseldorf - Urteil vom 27.08.1999
11 K 8986/97 E
Fundstellen:
EFG 1999, 1119

Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.1999 - Aktenzeichen 11 K 8986/97 E

DRsp Nr. 2001/2756

Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen

Wird bei einem Grundstückskaufvertrag zwischen nahen Angehörigen (hier: zwischen der Mutter und ihrer Tochter) ein Teilbetrag des Kaufpreises zunächst zinslos gestundet und wird er bei Fälligkeit mit einer auf diesen Zeitpunkt bezogenen, auf einem selbständigen Entschluß der Mutter beruhenden Geldschenkung verrechnet, gehört auch der (ggf. abgezinste) Teilbetrag zu den Anschaffungskosten.

Gründe:

Die Kläger erstreben die Erhöhung der Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG für das von der Mutter der Klägerin erworbene Haus in .

Die Kläger erwarben dieses Haus mit notariellem Vertrag vom 10. November 1993. Als Gegenleistung wurde vertraglich vereinbart, daß die Erwerber an den Veräußerer einen Betrag in Höhe von 230.000,-- DM zu entrichten hatten. Ein Teilbetrag in Höhe von 150.000,-- DM war auf Abruf auf das Anderkonto des amtierenden Notars zu hinterlegen, welcher angewiesen wurde, soweit erforderlich, hieraus die bestehenden Belastungen abzulösen und den Rest an den Veräußerer auszuzahlen. Der Restbetrag in Höhe von 80.000,00 DM war zinslos erst zum 31. Dezember 1994 fällig. Auf dingliche Sicherung dieses Restbetrages wurde verzichtet.