Grundstücksverwaltendes Unternehmen; Gewerbeertragskürzung; Vermietung; Verhältnismäßigkeit; Nutzungsüberlassung - Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 14 K 5604/01 G
DRsp Nr. 2005/9247
Grundstücksverwaltendes Unternehmen; Gewerbeertragskürzung; Vermietung; Verhältnismäßigkeit; Nutzungsüberlassung - Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
1. Die Vermietung eines nicht unwesentlichen Teils des Grundbesitzes eines grundstücksverwaltenden Unternehmens an dessen Gesellschafter schließt auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die erweitere Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus.2. Eine Flächenüberlassung von 481 qm (1,68% der Gesamtfläche) zu einem Mietentgelt von 126.636,-- DM (2,6% der Gesamterträge) kann nicht mehr als unwesentlich angesehen werden. Als Maßstab für die Wesentlichkeitsgrenze von Mieterträgen ist dabei auch die Höhe der gewerbesteuerlichen Freibeträge heranzuziehen.