FG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.1999
11 K 6986/96 BG
Fundstellen:
EFG 1999, 536

Grundstückszurechnung bei Vorbehaltsnießbrauch

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1999 - Aktenzeichen 11 K 6986/96 BG

DRsp Nr. 2001/2769

Grundstückszurechnung bei Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbraucher ist, auch wenn ein durch Rückauflassungsvormerkung gesichertes eingeschränktes Belastungs- und Veräußerungsverbot des zivilrechtlichen Eigentümers besteht, nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Einfamilienhauses im Wohnungs-/Teileigentum, wenn er den rechtlichen Eigentümer i.d.R. während der gesamten oder nahezu gesamten restlichen Lebensdauer des Gebäudes von der Einwirkung auf das Gebäude ausschließen kann. Bei Massivbauten ist dabei von einer Lebensdauer von 100 Jahren auszugehen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Eigentumswohnung dem Kläger als rechtlichem Eigentümer oder seinen Eltern, die einen Vorbehaltsnießbrauch und durch Auflassungsvormerkung gesicherte Rückforderungsansprüche u.a. bei einer Veräußerung oder Belastung der Eigentumswohnung haben, als wirtschaftlichen Eigentümern auf den 01.01.1996 zuzurechnen ist.

Der Kläger ist Eigentümer der Eigentumswohnung, in . Diese Eigentumswohnung wurde 1935 erbaut (Wiederaufbau 1950).