BFH - Urteil vom 14.02.2007
II R 44/01
Normen:
BewG § 145, § 152; JStG (1997); GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 854/99

Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften

BFH, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen II R 44/01

DRsp Nr. 2007/10340

Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften

Die rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften für das Grundvermögen nach § 152 BewG (i.d.F. des JStG 1997) ist verfassungsgemäß.

Normenkette:

BewG § 145, § 152; JStG (1997); GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe:

I. Dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde durch testamentarische Anordnung von der am 22. Februar 1996 verstorbenen Erblasserin ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück vermacht.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das örtlich zuständige Lagefinanzamt --FA--) stellte den Grundstückswert zunächst auf der Grundlage des vom Gutachterausschuss mitgeteilten Quadratmeterpreises als so genannten Mindestwert i.S. von § 146 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes (BewG) in Höhe von 1 734 000 DM fest, nachdem die Ertragswertmethode nach § 146 Abs. 2 ff. BewG zu einem deutlich geringeren Wert geführt hatte.