FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.10.2002
1 K 925/98
Normen:
EStG (1990) § 31 ; EStG (1990) § 32 Abs. 6 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 169

Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs; Einkommensteuer 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 925/98

DRsp Nr. 2003/751

Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs; Einkommensteuer 1996

Die im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zur Freistellung des Existenzminimums der zu berücksichtigenden Kinder erforderliche Günstigerprüfung hat in Form einer Vergleichsrechnung durch Gegenüberstellung der durch die Summe der Kinderfreibeträge erzielbaren Steuerersparnis einerseits und der Summe des insgesamt ausgezahlten Kindergeldes andererseits zu erfolgen. Dabei kommt es nicht darauf an, für welches Kind das Kindergeld gezahlt worden ist. Entgegen der in der Literatur vorherrschenden Ansicht ist weder eine individuelle Vergleichsrechnung für jedes Kind geboten, noch ist für Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wurde, auf jeden Fall ein Kinderfreibetrag zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG (1990) § 31 ; EStG (1990) § 32 Abs. 6 S. 1 ;

Tatbestand: