Abweichendes Wirtschaftsjahr Beispiel: Die voraussichtliche Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 02, in dem das Wirtschaftsjahr 1. 7. 01 bis 30. 6. 02 endet, beträgt 120 000 €. Die Vorauszahlungen sind zu entrichten am 15. 8. 01, 15. 11. 01, 15. 2. 02 und 15. 5. 02. Die mit je 30 000 € im abweichenden Wirtschaftsjahr 1. 7. 01 bis 30. 6. 02 geleisteten Vorauszahlungen sind auf die endgültige Steuerschuld des Erhebungszeitraums 02 anzurechnen. Höhe der zu entrichtenden Vorauszahlungen >BVerwG vom 22. 5. 1987 - BStBl II S. 698
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