Allgemeine Grundsätze >BMF vom 8. 12. 2009 (BStBl I S. 1513) Darlehensforderung Darlehensforderungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe k des 5. VermBG können in der Regel dann unter dem Nennwert bewertet werden, wenn die Forderung unverzinslich ist (>R B 12.1 Abs. 1 Nr. 1
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