FG Düsseldorf - Urteil vom 05.05.1999
9 K 3412/97 H (L)
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 275

Händler-Incentive-Reise; Incentivereise; Vertriebspersonal-Betreuung; Außendienstmitarbeiter; Lohnsteuerpflichtiger Vorteil; Eigenbetriebliches Interesse - Lohnsteuerpflichtiger Vorteil bei Teilnahme an Händler-Incentive-Reisen nur bei Vorliegen eines Entlohnungscharakters

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.1999 - Aktenzeichen 9 K 3412/97 H (L)

DRsp Nr. 2003/7781

Händler-Incentive-Reise; Incentivereise; Vertriebspersonal-Betreuung; Außendienstmitarbeiter; Lohnsteuerpflichtiger Vorteil; Eigenbetriebliches Interesse - Lohnsteuerpflichtiger Vorteil bei Teilnahme an Händler-Incentive-Reisen nur bei Vorliegen eines 'Entlohnungscharakters'

Die obligatorische regelmäßige Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an den von ihrem Arbeitgeber zur Förderung seines Absatzes jährlich veranstalteten Händler-Incentive-Reisen begründet wegen dessen ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil, wenn allein die Zuständigkeit der Arbeitnehmer für einen bestimmten Vertriebsbereich für ihre Teilnahme maßgeblich ist, den Arbeitnehmern die Betreuung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Händler obliegt und zur Belohnung verdienter Mitarbeiter des Arbeitgebers andersartige Incentivreisen durchgeführt werden.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: