I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Sie zogen im April des Streitjahres (1998) aus dem Haus, das sie bis zu diesem Zeitpunkt bewohnt hatten, in eine neue Wohnung in einem kurz zuvor erworbenen Zweifamilienhaus um. In beiden Gebäuden unterhielt die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lehrerin jeweils ein häusliches Arbeitszimmer.
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