I. Streitig ist, in welchem Umfang die Aufwendungen für einen Raum, den der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) für seine selbständige Arbeit als Texter und Komponist im Souterrain der angemieteten Wohnung unterhält, als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|