Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers.
I.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger (Kl) erzielte als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte.
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