Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Vertriebsbeauftragter ... im Außendienst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Andere berufliche und betriebliche Tätigkeiten übte er ausweislich der Steuererklärung im Streitjahr nicht aus.
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