Die Parteien streiten über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume im Streitjahr 1997.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gesellschafter sind Eheleute. Der Ehemann ist hauptberuflich als ... nichtselbstständig tätig. Die Klägerin, also die GbR, betrieb eine ... Beratung. Dabei beriet sie ... betriebe über den Einsatz von... . Die ... anlagen, richtete der Ehemann ein. Die Schulung und Betreuung der Kunden übernahm die Ehefrau.
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