FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.03.2001
6 K 3148/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b ; EStG § 9 Abs. 5 ;

Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 6 K 3148/97

DRsp Nr. 2002/4690

Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule

Bei einem Schulleiter, dem in der Schule ein ausschließlich von ihm genutztes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b ; EStG § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand: