Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 6 K 3148/97
DRsp Nr. 2002/4690
Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters an einer Grundschule
Bei einem Schulleiter, dem in der Schule ein ausschließlich von ihm genutztes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung.