Die Klägerin ist Lehrerin und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben hat sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Journalistin.
Sie ist Eigentümerin eines in A belegenen Einfamilienhauses. Zu ihrem Haushalt gehörten im Streitjahr ihre beiden Söhne A, geb. am ... 1976 und S, geb. am ... 1980.
Die Klägerin hat am 29. Dezember 1997 Herrn K geheiratet. Für das Streitjahr haben die beiden die Veranlagung gemäß § 26c des Einkommensteuergesetzes - EStG - gewählt.
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr hat die Klägerin folgende Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht:
1. Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Fläche 19 qm, gesamte Wohnfläche 167 qm (Anteil Arbeitszimmer 11,4 v. H.)
laufende Kosten 1.824,-- DM
Kosten für Wärmedämmung 6.150,-- DM
insgesamt 8.521,-- DM
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