BFH - Beschluss vom 17.03.2008
V B 173/06
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1108
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 13 K 796/05 H (L, U) - 22.2.2006,

Haftung als Betriebsübernehmer auch für Kirchenlohnsteuer

BFH, Beschluss vom 17.03.2008 - Aktenzeichen V B 173/06

DRsp Nr. 2008/11000

Haftung als Betriebsübernehmer auch für Kirchenlohnsteuer

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts (FG), mit dem dieses die Klage gegen einen Haftungsbescheid wegen Betriebsübernahme nach § 75 der Abgabenordnung (AO) abgewiesen hat.

Die Klägerin betreibt einen Imbissbetrieb, den sie durch Vertrag vom 30. August 2002 von einer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sämtlichen im Ladengeschäft befindlichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Anlagen, Geräten und Einrichtungen sowie dem Warenbestand erworben hat. Darüber hinaus trat die Klägerin in den Mietvertrag über das Ladenlokal sowie in die Dienstverträge mit den Arbeitnehmern sowie in sämtliche Versicherungsverträge ein. Der Kaufpreis sollte durch Übernahme von Schulden der GbR gegenüber dem Vermieter, einer Sparkasse, sowie weiteren Darlehensgebern gezahlt werden.